5G Mobilfunkanlage KaiserstuhlDer Stadtrat wurde von Swisscom darüber informiert, dass im Frühling 2021 ein Ersatz der bestehenden Antennen vorgesehen ist. Diese Technologie-Anpassung auf 5G garantiert weiterhin die Einhaltung bereits bewilligter Grenzwerte im Sinne der NISV (Verordnung über den Schutz vor nichtionisierender Strahlung), deshalb kann diese im Rahmen der bestehenden, technologieneutralen Baubewilligung als Bagatelländerung ohne Baubewilligung durchgeführt werden. Eine gleichzeitig geplante Erweiterung des Antennenmast-Fundaments soll über ein ordentliches Baubewilligungsverfahren der Gemeinde Fisibach (Antennenstandort) abgewickelt werden. Datum der Neuigkeit 21. Dez. 2020
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