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Erlass einer Planungszone
Der Stadtrat Kaiserstuhl hat über die Parzellen Nrn. 34, 35, 36, 37, 38, 130 und 131 (Baulücken im Gebiet Strehlgasse, Obere Kirchgasse) eine Planungszone erlassen. Dies bedeutet, dass innerhalb der Planungszone keine Vorkehrungen getroffen werden dürfen, welche die Verwirklichung des Zwecks der Änderung der Bau- und Nutzungsordnung (BNO) für die genannten Parzellen erschweren. Die Planungskommission ist zur Zeit im Begriff, das in einer ersten Planungsphase erarbeitete räumliche Entwicklungsleitbild in die Nutzungsplanentwürfe umzusetzen. Unter anderem werden auch die Baulücken im Kaiserstuhler Stadtgefüge hinsichtlich ihrer jeweiligen Nutzungspotentiale untersucht. Im Rahmen dieser Abklärungen und aufgrund der Einreichung eines Baugesuches für den Neubau eines Carports in diesem Gebiet hat sich gezeigt, dass eine bauliche Entwicklung der betroffenen Parzellen gesamthaft und aufeinander abgestimmt sowie nach einheitlichen Regeln erfolgen muss. Daraus ergibt sich die Notwendigkeit, die bestehende planerische Ordnung abzuändern resp. zu konkretisieren. Die Frage der Bewilligungsfähigkeit von Carports und von Parkplätzen im Allgemeinen wird ihm Rahmen der Allgemeinen Nutzungsplanungsrevision ebenfalls behandelt. Die Planungszone kann maximal für fünf Jahre erlassen werden. Sobald die neue Bau- und Nutzungsordnung in Kraft gesetzt ist und der Umgang mit Carports und Garagen klar geregelt ist, wird der Stadtrat die Planungszone natürlich wieder aufheben.
Dokument Perimeterplan_Planungszone.pdf (pdf, 492.3 kB) Datum der Neuigkeit 28. Apr. 2017
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