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Hundekontrollmarken

Hundekontrollmarken

Die diesjährigen Hundekontrollmarken sind beim Gemeindebüro in Rekingen eingetroffen. Aufgrund der Integration der Verwaltung von Kaiserstuhl in die Verwaltung2000 wird sich der Ablauf rund um den Bezug der Hundekontrollmarken ab diesem Jahr wie folgt ändern:

  • Die Marke ist für alle Hunde im Alter von mehr als drei Monaten obligatorisch. 

  • Seit dem 1. Januar 2007 müssen alle Hunde mittels eines Mikrochips eindeutig gekennzeichnet werden und in der zentralen Datenbank ANIS (Animal Identity Service) in Bern registriert sein. Die Meldung von Mutationen (z.B. Tod des Hundes, Adressänderungen oder Besitzerwechsel) liegt in der Verantwortung der Hundehalter. Die Benachrichtigung muss innert 10 Tagen an die ANIS (www.anis.ch) erfolgen.

  • Der Preis pro Hundemarke beträgt Fr. 100.00. Alle Hundehalter erhalten im Verlauf des Monats März eine Rechnung – sobald diese beglichen wurde, werden wir Ihnen die Hundekontrollmarke per Post zustellen.

  • Da die Rechnungen an die Hundehalter aufgrund des Vorjahres gestellt werden bitten wir Sie, bis spätestens 15. März 2010 jegliche Änderungen (Hund gestorben, neuer Hund etc.) dem Gemeindebüro in Rekingen (Telefon 056 265 00 30) zu melden.


Datum der Neuigkeit 27. Feb. 2010
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