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Versammlung (Einwohnergemeinde)

2. Juni 2010 20:00 Uhr

Die StimmbürgerInnen haben die Möglichkeit über Voranschlag, Steuerfuss, Rechnung, Verpflichtungskredite und weitere Sachgeschäfte zu beschliessen. Weitere Aufgaben und Befugnisse werden in § 20 des Gemeindegesetzes abschliessend aufgezählt.

Die Traktanden zur Gemeindeversammlung finden sie unter "Dokumente" in der Gemeindeversammlungsbroschüre.

Kontakt: Sabrina Camelin, Stadtschreiberin
Lokalität: Bibliothek Schulhaus Blöleboden Kaiserstuhl
5466 Kaiserstuhl
Voraussetzungen: Zur Gemeindeversammlung werden alle Stimmberechtigten Personen der Gemeinde eingeladen. Sie findet jährlich mindestens zwei Mal statt (jeweils im Juni und im November/Dezember).
Dokumente: GV-Broschre_vom_02.06.2010.pdf (1390.1 kB)
Protokoll_der_Einwohnergemeindeversammlung_vom_04.12.2009.pdf (90.1 kB)
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