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Abmelden bei der Gemeinde | |
| Beim Wegzug aus unserer Gemeinde müssen Sie sich persönlich beim Gemeindebüro der Verwaltung2000 in Rekingen abmelden. Mitzubringen ist der Niederlassungsausweis (Meldebestätigung/Schriftenempfangschein). Ausländische Staatsangehörige müssen den Ausländerausweis sowie den Pass mitbringen. | |
| Informationen zu dieser Lebenslage auf der Webseite: | |
| zugehörige Dienstleistungen: | Abmeldung |
| zugehörige Online-Dienste: | Abmelden Strom ablesen |
| zuständig: | Einwohnerkontrolle |
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